Bild Rechtsgebiete Kanzlei Uta Heinrich

Verwaltungsrecht

Sie haben Ärger mit den Behörden? Das Amt hat Ihren Antrag abgelehnt? Das Verwaltungsrecht umfasst im weitesten Sinne jede Handlung, jeden Bescheid, jede Maßnahme, an der auf der einen Seite der Staat in Form von Ämtern und Behörden beteiligt ist. Wir beraten Sie in allen Fällen des Verwaltungsrechts, wie z. B im :

Wir beraten Sie in allen Fällen des Verwaltungsrechts, wie z. B im

  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Beitrags- und Gebührenrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht
  • Beamtenrecht und Recht des öffentlichen Dienstes
  • Disziplinarrecht
  • Umweltrecht
  • Straßen- und Wasserecht
  • Kommunalrecht, inkl. aller Kommunalabgaben, wie Abwassergebühren, Hundesteuer usw.