Bild Rechtsgebiete Kanzlei Uta Heinrich

Arbeitsrecht & Tarifrecht

Wir betreuen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Das Arbeitsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet geprägt durch kurze Fristen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Kündigung, Abmahnung oder sonstige arbeitsrechtliche Entscheidung überprüfen zu lassen oder anzugreifen, sollte sich daher möglichst schnell anwaltlich beraten lassen.

Wir beraten Sie insbesondere bei

  • Kündigungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Einstellungen und Versetzungen
  • Arbeitnehmerüberlassung

Wir finden für Sie die optimale Lösung, z.B. bei der Gestaltung von

  • Arbeitsverträgen, auch befristeten und außertariflichen
  • Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Betriebsvereinbarungen
  • Firmen- und Flächentarifverträgen
  • Flexiblen Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
  • Dienstwagenregelungenn

Wie führen für Sie oder mit Ihnen gemeinsam Verhandlungen mit

  • Betriebsräten
  • Gewerkschaften
  • Arbeitnehmern
  • Arbeitgebern
  • Behörden

Arbeitsrecht und Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Wir beraten Sie in speziellen Fragen des Arbeitsrecht und Tarifrechts des öffentlichen Dienstes, z.B. im bzw. über

  • Personalvertretungsrecht
  • Eingruppierungsrecht
  • Arbeitszeitrecht
  • TVöD / TV-L
  • leistungsorientierte Vergütung