Bild Rechtsgebiete Kanzlei Uta Heinrich

Medizinrecht

Arzt- und Behandlungsfehler führen vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Patienten, Ärzten und Krankenhäusern. Unter dem Begriff „ärztlicher Kunstfehler“ sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Aufklärungsfehler jeglicher Art zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird.

Eine Gesundheitsreform folgt der nächsten mit dem Ziel, die Behandlungskosten immer weiter zu senken. Dies hat zur Konsequenz, dass Krankenkassen und für Beamte die Beihilfe immer häufiger die entstehende Kosten nicht übernehmen wollen. Wir vertreten Patienten, Ärzte und Krankenhäuser bei Auseinandersetzungen wegen ärztlicher Behandlungsfehler und setzen Ihre Ansprüche gegen Krankenkassen und die Beihilfe durch.