Bild Rechtsgebiete Kanzlei Uta Heinrich

öffentliches & privates Baurecht

Das Baurecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer umfangreichen Spezialmaterie entwickelt. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, Fachplaneren, Generalunternehmern und Subunternehmern sind oft schwer zu durchschauen. Wegen mangelnder Qualität und nicht termingerechter Bauleistungen einerseits sowie schlechter Zahlungsmoral der Auftraggeber andererseits lassen sich Streitigkeiten oft nicht vermeiden. Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen hierbei insbesondere:

Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen hierbei insbesondere:

  • Professionelle Vertragsgestaltung
  • Prüfung von Verträgen, Erläuterung der problematischen Punkte und Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Vertretung und Vermittlung bei Konfliktsituationen
  • Sicherung und Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsforderungen
  • Anspruchssicherung im Insolvenzfall
  • Vertretung in selbständigen Beweis- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Nachbarrechten
  • Beratung und Vertretung bei Nutzungsänderungen
  • Beratung und Vertretung bei behördlichen Auflagen und Verfügungen