Rechtsanwältin Uta Heinrich
Geschäftsführerin (1990 – 1999)
des Einzelhandelsverbandes Westfalen-West
Beratung der im Verband organisierten Unternehmen bei allen Fragen zu Handel und Gewerbe, insbesondere im
- Arbeits- und Tarifrecht, Sozialrecht
- Wettbewerbsrecht, Gewerberecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Verwaltungsrecht
Leitung einer umfangreichen Inkassoabteilung
Vertretung der Verbandsmitglieder vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten sowie als Rechtsanwältin vor den Amts- und Landgerichten
des Vereins zur Förderung der Gladbecker Wirtschaft
Beratung der im Verein organisierten Industrie- und Handwerksbetriebe in wirtschaftspolitischen Fragen und Interessensvertretung gegenüber der Kommune.
Rechtsanwältin (ab 1984)
Schwerpunkt Zivilrecht, insbesondere
- allg. Vertragsrecht
- Erb- und Familienrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Übernahme rechtlich schwieriger und zeitintensiver Fälle, die eine umfassende und persönliche Betreuung des Mandanten erforderten.